Standesregeln der Human Energetik (WKO)


Es ist mir ein großes Anliegen, die nachfolgenden Regeln für meine Berufsausübung als Energetikerin vorzustellen:

 

1. Umgang mit Klienten:

  • Achtung der Autonomie des Klienten, keine eigenmächtige oder manipulative energetische Behandlung
  • Aufklärung über die angestrebte Arbeitsmethode
  • Schriftliche Auftragsfixierung
  • Honorartransparenz
  • Achtung der Intimsphäre
  • Vorhandensein eines eigenen abgeschlossenen Behandlungsraumes

2. Umgang mit Kollegen

  • Respekt und Anerkennung gegenüber der Arbeit anderer Kollegen
  • Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit
  • Bereitschaft zur Kommunikation mit anderen Kollegen

3. Verschwiegenheit

  • über sämtliche anvertrauten Informationen des Klienten
  • Notwendigkeit der Entbindung aus der Verschwiegenheitsverpflichtung

4. Fortbildungsverpflichtung

  • Fortbildung über neueste Entwicklungen und Erkenntnisse sowohl im allgemeinen als auch in der fachspezifischen Ausrichtung.

5. Dokumentationspflicht

  • Führen von Aufzeichnungen über jede energetische Behandlung
  • Energetische Mängel- und Füllezustände
  • Getroffene energetische Behandlungsmaßnahmen mit Einwilligung des Klienten
  • Aufbewahrungsdauer: 3 Jahre

6. Ethik

  • Bescheidenheit im Umgang mit Heilerfolgen

Quelle: Dr. Manfred Schiffner, Rechtsanwalt, www.energetikerforum.at



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Standesregeln Energetiker 2014
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